Welche Aufgaben gibt es, in denen Unterstützung benötigt wird?

Dazu zählt nicht nur die Mitwirkung im Technischen Zug, sondern auch unterstützende Maßnahmen. 

- Führung und Koordination
- Materialverwaltung & -wartung
- Pflege von Akten sowie Kostenkalkulationen
- Öffentlichkeits- oder Ausbildungsarbeit
- Verpflegung
- Jugendbetreuung
- Aktive Einsatzkräfte im Technischen Zug
- Technische Expertise in verschiedenen Bereichen

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Welche Voraussetzungen solltest du haben?

Du solltest ein ehrliches Interesse an einer Mitwirkung im THW haben und bereit für die Übernahme von Sozialer Verantwortung sein. 

Für eine unterstützende Tätigkeit im Ortsverband bedarf es keine besondere gesundheitliche Eignung, für den aktiven Einsatz ist eine sogenannte Einsatzbefähigung notwendig. Diese erhältst du, wenn du die Grundausbildung erfolgreich absolviert hast, geimpft bist (Tetanus/Diphtherie/Hepatitis A & B) und erfolgreich an einem Gesundheitscheck (G26.1)  teilgenommen hast.

Zu dem musst du das 18. Lebensjahr vollendet haben und zu keiner Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt worden sein.

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Brauche ich Vorkenntnisse um mitzuwirken?

Nein, dir wird alles für eine Tätigkeit notwendige Wissen vermittelt. Dazu gibt es die Fachausbildungen in unserem Ortsverband oder in unseren Ausbildungszentren. Ein bisschen Eigeninitiative zum lernen ist dafür natürlich notwendig.

Wenn du allerdings bereits Vorkenntnisse aufgrund z.B. deiner Beruflichen Erfahrungen mitbringst, ist es natürlich sehr hilfreich wenn man eine ähnliche Tätigkeit im THW anstrebt.

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Was ist, wenn ich mal nicht kann?

Dies ist erst einmal nicht schlimm. Sofern du uns vorher informierst und es nicht die Regel ist, lässt sich das meistern.

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Kostet es mich etwas, wenn ich mitmache?

Nein, im THW mitzuwirken ist absolut kostenlos!

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Bin ich bei Tätigkeiten im THW versichert?

Natürlich bist du während deiner Mitwirkung bei Diensten, Einsätzen, Übungen und Ausbildungen mit dem THW bei der Unfallkasse Bund und Bahn versichert.

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Welche Pflichten habe ich bei einer Mitwirkung im THW?

Wenn du im Technischen Hilfswerk mitwirkst, verpflichtest du dich zur aktiven Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungen und Diensten.

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Kann ich beruflich benachteiligt werden, wenn ich beim THW mitwirke?

Nein, dir dürfen aus unserer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Gleiches gilt auch in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge. Sichergestellt wird dies durch das THW-Gesetz §3.

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Wie oft muss ich mit Ausbildungs- / Dienstveranstaltungen rechnen?

Am ersten Donnerstag und den darauf folgenden Samstag im Monat, haben wir unseren Regeldienst. An diesen Regeldienst führen wir Wartungen / Übungen und Ausbildungen durch. Natürlich gibt es abweichend davon auch Tätigkeiten, die nicht auf den Regeldiensten absolviert werden können.

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Welche Einheiten gibt es in Neuss?

Wir in Neuss haben folgende Einheiten disloziert:

Technischer Zug
- Zugtrupp (Führungs- und Koordinationskomponente)
- Bergungsgruppe
- Fachgruppe Notinstandsetzung und Notversorgung
- Fachgruppe Räumen
- Fachgruppe Wassergefahren
- Fachgruppe Sprengen

Stab
- Ausbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Verpflegung
- Verwaltungsarbeit
- Schirrmeisterei (Technische Wartung)
- Jugendarbeit

Hinzu kommt die Möglichkeit, sich durch spezielle Lehrgänge auch für Auslandseinsätze zu qualifizieren. Nähere Informationen hierzu erhältst du gerne in einem persönlichen Gespräch.

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